Stornoschutz

Sommerzeit bedeutet Reisezeit. Kaum sind die Sommerferien eingeläutet, heißt es für viele Singles, Paare und auch Familien: Ab in den Urlaub und die schönste Zeit des Jahres genießen. Ärgerlich wird es allerdings dann, wenn eine der mitreisenden Person erkrankt bzw. nicht in der Lage ist, die Urlaubsreise anzutreten. Im schlimmsten Fall ist eine kurzfristige Stornierung mit Stornokosten in Höhe von 100 Prozent, gemessen an den ursprünglichen Reisekosten, verbunden. Froh ist in einer derartigen Situation derjenige, der einen Stornoschutz in Form einer Reiserückstrittsversicherung abgeschlossen hat. 

Im Fall der Fälle erstattet der Stornoschutz 100 Prozent der Stornokosten

Ein Schutz gegen Stornokosten erstattet den Reisenden im Falle von zum Beispiel spontaner Erkrankung die anfallenden Kosten für eine Stornierung. Ein Beispiel: Wer beispielsweise kurz vor dem Antritt der Reise stornieren muss, muss oft die Stornokosten, die kurzfristig bis zu 100% des Reisepreises betragen können, selbst tragen. In diesem Fall bedeutet das für die Reisenden: Das Geld für den gebuchten Urlaub ist dahin und wird nicht erstattet. Wer allerdings über einen Schutz gegen Stornokosten in Form einer Reiserücktrittskostenvesicherung verfügt, der erhält die Stornokosten nach dem Einreichen des Stornobelegs erstattet. Der Kunde muss in der Regel zunächst in Vorleistung gehen, bis die zu erstattende Summe binnen 2 bis 3 Wochen per Überweisung erstattet wird. Wichtig: Damit die Stornoversicherung greift und die Kosten zu 100 Prozent erstattet werden können, muss der Stornogrund gemäß der vertraglichen Bedingungen der Versicherung abgedeckt sein. Dies ist beispielsweise bei einer Erkrankung der Fall, die einen Antritt der Reise nicht möglich macht.  Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung in Kombination

Wenn eine Reise gar nicht erst angetreten werden kann, ist es das eine – ist die Reise allerdings bereits angetreten und muss abgebrochen werden, ist es das andere. Ein guter Stornoschutz, wie er bei der IFRA – Internationaler Flugrettungsdienst Austria angeboten wird, offeriert seinen Kunden und Klienten nicht nur die Erstattung der Stornokosten bei Stornierung einer Reise vor dem eigentlichen Antrittstermin, sondern kommt auch für die Kosten eines Reiseabbruchs auf. Nicht verlebte Tage im Urlaub und somit nicht in Anspruch genommene Leistungen am Urlaubsort können durch den Stornoschutz in bestimmten Fällen ebenfalls erstattet werden.  Was kostet ein Stornoschutz?

Ein Stornoschutz bzw. eine Reiseabbruch- und Reiserücktrittskostenversicherung ist bereits für kleines Geld zu haben. Besonders beliebt sind die Paar-Versicherungen, die jeweils für zwei Personen und über den Zeitraum von einem Jahr abgeschlossen werden. Tipp: Oftmals lohnt sich eine Jahres-Stornoschutz-Versicherung bereits ab der zweiten Reise. Was kaum jemand weiß: So sind auch kleinere Trips übers Wochenende und Tagesausflüge das ganze Jahr über mit abgesichert. Eine entsprechende Versicherung ist bereits ab einem Betrag von ca. 60 Euro pro Jahr pro Person erhältlich. Die Tarife unterscheiden sich in der Höhe der Selbstbeteiligung.


Teilen